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Friedhof.

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Impressum.

Kirchengemeinde Lindenhardt

Einzelgrab (20 Jahre Nutzungsdauer)

330,00 €

Doppelgrab (20 Jahre Nutzungsdauer)

660,00 €

Kindergrab (20 Jahre Nutzungsdauer, Personen bis 5 Jahre)

230,00 €

Tiefgrab (je Grablege 20 Jahre Nutzungsdauer)

330,00 €

Urnengrab (20 Jahre Nutzungsdauer)

280,00 €

Anonymes Urnengrab (20 Jahre Nutzungsdauer)

330,00 €

Pflegefreies Urnendoppelgrab

1060,00 €

Pflegefreies Urneneinzelgrab

930,00 €

Gebühr für Streifenfundament in Abteilung C: Einzelgrab

60,00 €

Gebühr für Streifenfundament in Abteilung C: Doppelgrab

120,00 €

Grabmalgenehmigungsgebühr: 5% des Anschaffungspreises

 

Urnenbeisetzung in Urnengrab oder anderes Grab

100,00 €

Gebührenordnung für den Friedhof Lindenhardt

Für Nichtgemeindeglieder wird ein Zuschlag von 30% erhoben. Ehemalige Gemeindeglieder der Kirchengemeinde Lindenhardt, die aufgrund von Pflegebedürftigkeit zuletzt in einer stationären Einrichtung gelebt haben, sind von diesem Zuschlag ausgenommen. Kirchenaufsichtlich genehmigt am 12.12. 2014. Gültig ab 03.03.2015.